Artikelfoto "Demokratie: Verfassungsgericht entscheidet für Rundfunkfreiheit": Donstevan, "Oldie But Goldie" |
Die Durchsuchung eines deutschen Rundfunksenders, bei der Redaktionsunterlagen sichergestellt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht nun als verfassungswidrig erklärt. Die Begründung für diese Entscheidung ist, dass diese Aktion gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen würde. |
Polizeibeamte hatten die Räume eines Lokalsenders durchsucht, der im Jahr 2003 einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demonstration gesendet hatte. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte dazu: "Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Spruch erneut die Bedeutung der Rundfunkfreiheit in Deutschland betont". Weiterhin sagte Konken: "Das Karlsruher Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, solche Zwangsmaßnahmen gegen Journalisten mit höheren gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu versehen". Daher fordere der Bundesvorsitzende den Gesetzgeber auf, dass dem Bundestag zur Beratung vorliegende "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" um entsprechende Regelungen zu erweitern. Dem Bundestag lägen diese bereits vor. |