Auch wenn am Rechner nur getippt und kein TV geschaut wird, die GEZ will ab 1. Januar Gebühren fordern. Foto: gms
Auszug aus rp-online.de |
„Es ist außerdem von der Arbeitswirklichkeit in einem mittelständischen Unternehmen her völlig absurd anzunehmen, hier wäre Zeit und Gelegenheit, im Betrieb am PC TV-Seifenopern zu konsumieren. Handwerker brauchen ihren PC für Kalkulation und Buchhaltung und Schriftverkehr. Der Gesetzgeber zwingt die Betriebe jetzt sogar außerdem, Steuern und Sozialabgaben elektronisch abzuwickeln.“ Eine gemeinsame Betriebsumfrage der Handwerkskammern und IHKen unterstreicht dies: 97 Prozent der Unternehmen haben auch in Zukunft nicht vor, ihren internetfähigen PC oder ihr UMTS-Handy zum Radiohören oder Fernsehen zu nutzen.
Nach Rechtsauffassung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) genüge ein bereits angemeldetes Autoradio nicht, um die Gebührenforderung abzudecken. „Damit würde eine Zusage der GEZ gegenüber der Landesregierung konterkariert, wonach die Anmeldung des Radios in einem Firmenwagen ausreicht“, machte Köster deutlich.
Auszug aus rp-online.de
Hm?? Sollten wir von Radio.Wellenbereich.de und Wave-Range.de jetzt auch bei den zuhörern und bei allen die einen PC mit Internet haben Gebühren einziehn?
Ich glaub wenn die GEZ bei mir am Sendestudio stehen sollte, werde ich denne eine Gegengebühr aufs Auge drücken und dann können wir mal dies verrechnen.
MfG Spoco
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