Das Bundeskabinett teilte am Montag in Berlin mit, dass nun ein Finanzmarktstabilisierungsfond zur Bewältigung der Finanzmarktkrise über ein Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro beschlossen wurde. Bis Ende 2009 sind die Unterstützungsmaßnahmen befristetet und werden in einem Sondervermögen des Bundes nach dem Gesetzentwurf gebündelt. Eine Garantie bis zu 400 Milliarden Euro zur aktuellen Gefahrenabwehr kann der Fonds nach Angaben des Bundesfinanzministeriums abgeben.
Diese Staatsbürgschaften sind als Hilfe gedacht, um den Interbankenhandel zu beleben. Dabei soll die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen verbessert werden. Weiterhin sind bis zu 80 Milliarden Euro staatliche Beteiligungen an Kreditinstituten möglich. Somit können notleidende Banken und Versicherungen also zur Refinanzierung eine Kapitalerhöhung durchführen. Der Bund erwirbt dabei über das Sondervermögen stimmrechtslose Vorzugsaktien, Aktien oder Genussscheine. Eine Garantiesumme bis zu 20 Milliarden Euro Umfang ist vorgesehen für die Absicherung der staatlichen Bürgschaften. Eine haushaltsrechtliche Vorsorge wird die Bundesregierung nach eigenen Angaben zur Folge treffen.